Zurück zur Übersicht

Steuererklärung 2016: Welche Ausgaben kann ich absetzen?

Um beim Finanzamt eine Steuererstattung für das Steuerjahr 2016 durchboxen zu können, müssen Sie nicht nur die Steuererklärung 2016 beim Finanzamt einreichen. Sie müssen vielmehr auch wissen, mit welchen Ausgabenposten Sie in der Steuererklärung 2016 punkten können. Im Steuerrecht gibt es fünf elementare Ausgabenposten.

Die Steuersoftware für Ihre Steuererklärung 2022

Die Steuersoftware für Ihre Steuererklärung 2022

nur 34,90 €

Jetzt bestellen

Diese Ausgaben können Sie in Ihrer Steuererklärung 2016 absetzen

In Ihrer Steuererklärung 2016 führen insbesondere folgende Ausgaben dazu, dass Ihnen das Finanzamt einen Teil Ihrer Steuerzahlungen wieder zurückerstattet:

  • Werbungskosten: Fallen Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitslohn oder mit Mieteinnahmen Ausgaben an, handelt es sich dabei steuerlich um Werbungskosten. Den Nachweis, dass diese Kosten nicht privat entstanden sind, sondern mit einer Einkunftsart angefallen sind, müssen Sie dem Finanzamt durch plausible Erläuterungen klarmachen.
  • Betriebsausgaben:  Sind Sie selbständig, können Sie dem Finanzamt in der Steuererklärung 2016 steuersparende Betriebsausgaben präsentieren. Das sind Ausgaben, die ausschließlich durch Ihre freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit entstanden sind.
  • Sonderausgaben: Normalerweise sind Privatausgaben in der Steuererklärung 2016 tabu. Doch für manche Privatausgaben winkt ausnahmsweise eine Steuerersparnis. Neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben unter anderem abziehbar: Unterhaltszahlung an den Ex-Ehegatten bis zu 13.805 Euro, Schulgeldzahlungen für Kinder auf Privatschulen von 30%, maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr, Kinderbetreuungskosten von zwei Dritteln der Zahlung, maximal 4.000 Euro je Kind und Jahr sowie Studienkosten im Zusammenhang mit einem Erststudium.
  • Außergewöhnliche Belastung: Mussten Sie zur Heilung bzw. einer Linderung einer Krankheit aus eigenem Geldbeutel Zuzahlungen leisten (Zuzahlungen zur ärztlichen Behandlung,  zu Medikamenten oder zur Brille, Zahnersatz) oder sind Ihnen zwangsläufig Aufwendungen entstanden (z.B. Schäden durch Unwetter, Zahlung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige, Zuzahlung zu Heimunterbringung der Eltern), können Sie dafür außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
  • Steueranrechnung: Beauftragen Sie Handwerker in Ihrem Privathaushalt, sind das zwar reine Privatkosten, dennoch gehören die Ausgaben für die gezahlte Arbeitsleistung in die Steuererklärung 2016. Denn für erklärte Handwerkerleistungen rechnet das Finanzamt 20% auf Ihre Steuerschuld an, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Auch bei Zahlungen für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt (ambulanter Pflegedienst, Fensterputzer, Gärtner) gibt es eine Steueranrechnung. Angerechnet werden 20% der bezahlten Arbeitsleistung, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr.

Entspannte aber effektive Vorbereitung auf Steuererklärung 2016

Damit Sie Ihr Ziel erreichen und mit der Steuererklärung 2016 die maximale Steuerersparnis herausholen, müssen Sie Nachweise zu den angefallenen Steuerausgaben sammeln und dem Finanzamt im Zweifel vorlegen. Sie können die Belege im Laufe des Jahres 2016 nun in einem Ordner abheften oder in einen Schuhkarton stecken. Dann haben Sie alle Steuerbelege parat, wenn Sie sich an das Ausfüllen der Steuererklärung 2016 machen.


Effektiver ist es jedoch, in der Steuersoftware TAXMAN – Version 2016 – einen neuen Steuerfall zu öffnen und die Steuerausgaben schon während des Jahres ins Programm einzutragen. So erfahren Sie zum einen frühzeitig, welche Nachweise und Voraussetzungen das Finanzamt in der Steuererklärung 2016 erwartet. Zum anderen können Sie die Daten dieses Steuerfalls bei Kauf der TAXMAN-Version 2017 für die Steuererklärung 2016 per Datenübernahme überspielen und sparen sich dadurch viel Zeit bei der Erstellung der Steuererklärung 2016.

Sind Sie Rentner, sollten Sie für das Steuerjahr 2016 unbedingt sämtliche Steuerbelege und Nachweise aufbewahren, selbst wenn Sie bislang noch nie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen mussten. Denn durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016 erwarten die Finanzämter, dass rund 800.000 Rentner erstmals eine Steuererklärung 2016 beim Finanzamt einreichen müssen.

Gut zu wissen: Für Rentner gibt es die spezielle Steuersoftware „TAXMAN 2017 für Rentner und Pensionäre“, mit der sie ihre Steuererklärung 2016 ohne besondere Steuererkenntnisse effektiv ausfüllen können.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?0
Jetzt bestellen

Starten Sie jetzt durch mit TAXMAN

  • Keine lästigen Steuerformulare, kein umständliches Behördendeutsch
  • Sicher dank lokaler Datenhaltung und ELSTER-Ansicht
  • Umfangreichste Hilfe seiner Klasse