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Steuererklärung für Rentner: Wann besteht eine Abgabeverpflichtung?

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Steuererklärung für Rentner, wenn kein Arbeitslohn erzielt wird

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass durch die letzte Rentenerhöhung zum 1. Juli 2020 weitere 800.000 Rentner zu Steuerzahlern werden. Doch wann erwartet das Finanzamt eigentlich eine Steuererklärung von Rentner? 

Bezieht ein Rentner oder dessen Ehegatte keinen Arbeitslohn, hängt die Abgabeverpflichtung davon ab, ob er neben seiner Rente steuerpflichtige Einkünfte erzielt und wenn ja, in welcher Höhe. Eine Steuererklärung für Rentner erwartet das Finanzamt danach für Einkünfte aus

• Vermietung und Verpachtung,
• gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit,
• Kapitalerträgen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen,

wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte 2020 über dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro/18.816 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) lag.

Beispiel: Ein Rentner bezog 2020 eine gesetzliche Rente von 18.000 Euro. Der Rentenfreibetrag beträgt 7.800 Euro. Daneben erzielt er noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 1.200 Euro.

Folge: Da der Gesamtbetrag der Einkünfte 11.298 Euro beträgt, ist der Rentner zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (Renteneinkünfte 18.000 Euro abzgl. Rentenfreibetrag 7.800 Euro abzgl. Werbungskostenpauschale 102 Euro = 8.098 Euro zzgl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1.200 Euro).

Steuererklärung für Rentner, wenn Arbeitslohn erzielt wird

Erzielt entweder der Rentner oder dessen Ehegatte Arbeitslohn, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt, wird die Abgabe einer Steuererklärung für Rentner zur Verpflichtung, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• Der Rentner erzielt Einkünfte aus anderen Einkünften von mehr als 410 Euro (Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden nicht einbezogen).
• Bei verheirateten Rentnern erzielen beide Rentner oder einer der Ehegatten Arbeitslohn, wobei einer die Lohnsteuerklasse III und der andere die Lohnsteuerklasse V hat.

Steuererklärung für Rentner bedeutet nicht automatisch Steuerzahlungen

Erwartet das Finanzamt eine Steuererklärung für Rentner, bedeutet das nicht automatisch, dass Rentner auch tatsächlich vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Denn letztlich fallen für Rentner nur Steuern an, wenn das zu versteuernde Einkommen 2020 über dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro/18.816 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) liegt.

Vereinfachtes Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:

 

Gesamtbetrag der Einkünfte

……… Euro

-

Altersentlastungsbetrag

……… Euro

-

Sonderausgaben

……… Euro

-

Außergewöhnliche Belastung

……… Euro

=

Zu versteuerndes Einkommen

……… Euro

Fortführung des Beispielsfalls: Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Rentners in unserem Ausgangsbeispiel betrug 11.298 Euro. Der Rentner gibt eine Steuererklärung beim Finanzamt ab und beantragt den Abzug von Sonderausgaben in Höhe von 2.000 Euro (u.a. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die von seiner gesetzlichen Rente abgezogen werden, Spenden).

Folge: Das zu versteuernde Einkommen 2020 beträgt in diesem Fall letztlich 9.298 Euro. Da das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro liegt, fallen keine Steuern an.

Tipp: Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Rentners nur knapp über dem Grundfreibetrag, können Steuern trotzdem noch vermieden werden. Möglich macht das beispielsweise ein Gang zur Kommunalverwaltung oder zum Versorgungsamt. Wird einem Rentner nämlich eine Behinderung bescheinigt, winken steuerlich je nach Schwere der Behinderung Pauschbeträge zwischen 310 und 3.700 Euro, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Die Feststellung der Behinderung kann sogar noch für die Vorjahre beantragt werden. 

Sind Renter zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, können sie genau wie Arbeitnehmer Werbungskosten geltend machen. Lesen Sie hier, was Renter von der Steuer absetzen können.

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