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Steuererklärung für Selbständige: Das müssen Sie wissen

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Bei Abgabe der Steuererklärung müssen Selbständige einige steuerliche Besonderheiten beachten. Die Steuererklärungen müssen Selbständige zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln und dabei stets das Formular EÜR beifügen. Die steuerliche Regelung zur Steuererklärung für Selbständige gilt unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbständig sind.

Steuererklärung für Selbständige zwingend in elektronischer Form

Die Steuererklärung erwartet das Finanzamt von Selbständigen zwingend in elektronischer Form. Geben Sie Ihre Steuererklärung trotzdem in Papierform ab, wertet das Finanzamt die Steuererklärung als nicht abgegeben. Schlimmstenfalls schätzt das Finanzamt dann die Besteuerungsgrundlagen und setzt einen Verspätungszuschlag fest. 

Haben Sie weder einen PC noch einen Internet-Anschluss und beauftragen auch keinen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung, können Sie einen Antrag auf Härtefallregelung stellen (§ 150 Abs. 8 Abgabenordnung). Dies geht, wenn Sie nur geringe Umsätze haben oder Ihnen altersgemäß nicht mehr zugemutet werden kann, einen PC zu kaufen und sich um einen Internetanschluss zu kümmern. Stimmt das Finanzamt Ihrem Antrag zu, dürfen Sie Ihre Steuererklärung als Selbständiger weiterhin in Papierform abgeben.

Formular EÜR oder formlose Gewinnermittlung?

Diese Frage stellt sich nicht mehr. Denn als Selbständiger müssen Sie dem Finanzamt in Ihrer Steuererklärung Ihren Gewinn oder Verlust mitteilen, den Sie aus Ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt haben. Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, erwartet das Finanzamt von Ihnen stets die Übermittlung der Gewinnermittlung in der Anlage EÜR. Die Sonderregelung, dass bei Betriebseinnahmen bis maximal 17.500 Euro auch eine formlose Gewinnermittlung zulässig ist, gibt es seit Jahren schon nicht mehr.

Tipp: Es empfiehlt sich die Eingaben in der Einnahmen-Überschussrechnung mit TAXMAN zu machen: Das Programm sorgt dafür, dass Sie keine Betriebsausgaben vergessen – auch nicht pauschale Betriebsausgaben. Zum anderen erstellt TAXMAN nicht nur die Steuererklärung für Selbständige, sondern bei Angaben in der Einnahmen-Überschussrechnung automatisch noch die Umsatzsteuererklärung. 

Können Selbständige eine Fristverlängerung beantragen?

Die elektronische Übermittlung der Steuererklärung durch Selbständige erwartet das Finanzamt normalerweise am 31. Juli des Folgejahres. Schaffen Sie es bis zu diesem Zeitpunkt nicht, sollten Sie beim Finanzamt schriftlich einen Fristverlängerungsantrag stellen. Unproblematisch ist eine Fristverlängerung bis zum 30. September, wenn Sie beispielsweise angeben, wegen eines Auftrags zeitlich zu eingespannt zu sein. Bei Selbständigen gewährt das Finanzamt bei besonders plausiblen Begründungen auch schon mal eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres.

Hinweis: Nicht empfehlenswert ist es, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wird und der Selbständige sich mehrmals vom Finanzamt mahnen lässt, ohne mit einem Fristverlängerungsantrag zu reagieren. Hier wird der Sachbearbeiter im Finanzamt wenig Verständnis für weitere Fristverlängerungsanträge haben und wird bei verspäteter Abgabe als Strafe einen Verspätungszuschlag festsetzen.

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