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Steuerfreies Gehaltsextra: Zinsfreies Darlehen vom Chef

Leiht der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zinslos oder zinsverbilligt Geld, kann das lohnsteuerlich einen geldwerten Vorteil auslösen. Doch selbst, wenn ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, sparen Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberdarlehen viel Geld.

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Brauchen  Sie dringend Geld für ein neues Auto oder für eine längst überfällige Reparatur am Haus und die Darlehensangebote bei der Bank sind Ihnen zu teuer, sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber anklopfen. Denn dieser kann Ihnen auch Geld leihen. Übersteigt das Darlehen bestimmte Grenzen nicht, müssen Sie keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, selbst wenn Ihr Chef Ihnen das Geld zinslos leiht.

Zinslose oder zinsverbilligte Darlehen von Ihrem Arbeitgeber lösen grundsätzlich die Besteuerung eines geldwerten Vorteils aus. Der geldwerte Vorteil wird aus dem Differenzbetrag der Zinsen ermittelt, die Sie für ein Darlehen an die Bank zahlen müssten und der Zinsen, die Sie tatsächlich an Ihren Arbeitgeber für das Arbeitgeberdarlehen bezahlt haben. 

Kein geldwerter Vorteil für Darlehensbetrag bis 2.600 Euro

Beträgt das Darlehen jedoch nicht mehr als 2.600 Euro, fällt keine Lohnsteuer an, selbst wenn das Darlehen zinslos gewährt wird (BMF, Schreiben v. 19.5.2015, Az. IV C 5 – S 2334/07/0009). Übersteigt der Darlehensbetrag 2.600 Euro, wird der geldwerte Vorteil nach folgendem Schema ermittelt:

 

Marktüblicher Zinssatz

………. %

-

Abschlag von 4%

………. %

=

Marktüblicher Zinssatz für Ermittlung des geldwerten Vorteils

………. %

-

an den Arbeitgeber bezahlter Zinssatz

………. %

=

Zinsverbilligung

………. %

 

Darlehensbetrag ……. Euro  x ………..% Zinsverbilligung = zu versteuernder geldwerter Vorteil

………. Euro

Beispiel

Ihr Arbeitgeber leiht Ihnen für den Autokauf 20.000 Euro. Er verlangt keine Zinsen für dieses Darlehen. Marktüblich wäre ein Zinssatz von 5%. Ihr persönlicher Steuersatz beträgt 27%.

 

Marktüblicher Zinssatz

5 %

-

Abschlag von 4%

0,20 %

=

Marktüblicher Zinssatz für Ermittlung des geldwerten Vorteils

4,8 %

-

an den Arbeitgeber bezahlter Zinssatz

0 %

=

Zinsverbilligung

4,8 %

 

Darlehensbetrag 20.000 Euro x 4,8 % Zinsverbilligung = zu versteuernder geldwerter Vorteil

960 Euro

Fazit: Bei einem Bankdarlehen müssten Sie 1.000 Euro Zinsen an die Bank zahlen. Bei Versteuerung des geldwerten Vorteils von 960 Euro mit einem Steuersatz von 27% wäre Ihre finanzielle Belastung für das Arbeitgeberdarlehen nur 259 Euro.

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