Steuertipps 2016: Damit können Sie richtig Steuern sparen

Die besten Steuertipps 2016 finden Sie in aller Regel in keinem Steuergesetz. Die besten Steuertipps 2016 stammen meist aus neuen Urteilen, Verwaltungsanweisungen oder einfach aus neuen Steuertrends. Mit der Steuersoftware TAXMAN entgeht Ihnen praktisch keiner dieser Steuertipps 2016 mehr. Denn unsere Steuerexperten greifen jeden dieser Steuertipps 2016 auf und weisen Sie an der passenden Stelle im Programm darauf hin.
Unsere Steuertipps 2016
Ausgaben der Jubiläumsfeier steuerlich absetzen
Feiern Sie ein Jubiläum in der Arbeit und laden dazu Kollegen ein, können Sie die dabei anfallenden Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs klappt es mit dem Werbungskostenabzug reibungslos, wenn Sie sich an folgende Voraussetzungen halten: Private Gäste sind tabu, die Feier sollte während der Arbeitszeit und in Räumlichkeiten des Arbeitgebers stattfinden und die Ausgaben sollten überschaubar bleiben.
Straßenanliegerbeiträge – auf ins Gefecht
Leben Sie in einem Eigenheim und wurden von der Gemeinde dazu verdonnert, sich an den Ausgaben für den Ausbau einer Straße finanziell zu beteiligen, sollten Sie für die reinen Arbeitskosten eine Steueranrechnung von 20% für Handwerkerleistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr beantragen. Grünes Licht für die Steueranrechnung gab es bereits von einem Finanzgericht. Lehnt das Finanzamt die Steueranrechnung dennoch ab, sollten Sie sich mit einem Einspruch wehren und abwarten. Das Bundesfinanzministerium plant derzeit nämlich die Veröffentlichung eines überarbeiteten Infoschreibens, das Stellung zur Steueranrechnung für Straßenanliegerbeiträgen beziehen wird.
Diabetes-Erkrankung kann Behinderung bewirken
Sind Sie an Diabetes erkrankt, sollten Sie bei der Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt die Überprüfung einer Behinderung beantragen. In einem Urteilsfall vor dem Sozialgericht Karlsruhe stellten die Richter wegen Diabetes eine Behinderung von 40% fest, was einen steuersparenden Behinderten-Pauschbetrag von 430 Euro bedeutet.
Antrag auf Minderung des Arbeitslohns wegen Firmenwagen
Haben Sie einen Firmenwagen genutzt, der nur zwei Vordersitze, keine Fenster im hinteren Teil und statt Rücksitzen eine Ladefläche hatte und können Sie nachweisen, dass für private Fahrten für Sie und ihre Familie ein Privatfahrzeug zur Verfügung stand, müssen Sie für Privatfahrten mit diesem Transporter keinen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Hat Ihr Arbeitgeber dennoch Lohnsteuer einbehalten, können Sie bei Abgabe einer Steuererklärung beantragen, den bisher bescheinigten Arbeitslohn um diesen geldwerten Vorteil zu reduzieren. Die zu viel bezahlte Steuer wird Ihnen dadurch wieder erstattet.
Meisterbonus für Steuer tabu
Haben Sie als Handwerker eine Ausbildung zum Meister bestanden und dafür einen staatlichen Meisterbonus von 1.000 Euro bekommen, ist dieser Meisterbonus für die Besteuerung tabu. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellte dazu klar: Der Meisterbonus ist weder als Einnahme zu versteuern, noch mindert er den Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit den geltend gemachten Fortbildungskosten.
Steuern sparen bei Kauf eines Stromspeichers
Planen Sie den Kauf einer Fotovoltaikanlage und möchten den Strom gegen Vergütung ins Netz eines Stromanbieters einspeisen, sind Sie in den Augen des Finanzamts ein umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender. Die Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis erhalten Sie vom Finanzamt zurückerstattet. Das gilt nach einem Leitfaden einer Finanzbehörde auch, wenn zeitgleich mit dem Kauf der Anlage ein Stromspeicher gekauft und installiert wird. Die Fotovoltaikanlage und der Stromspeicher gelten hier als eine Einheit. Wird der Stromspeicher allerdings erst nachträglich gekauft, erstattet das Finanzamt die Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis für diesen Stromspeicher nicht. Begründung: Einzeln betrachtet wird der Stromspeicher ausschließlich privat genutzt und dafür gibt es keine Erstattung.
Weiter Steuertipps 2016 bietet TAXMAN in seiner Bibliothek
Diese und zahlreiche weitere Steuertipps 2016 finden Sie in der Bibliothek der Steuersoftware TAXMAN. Die Steuerexperten von TAXMAN stellen dabei nicht nur Urteile vor, sondern geben Ihnen zusätzliche Gestaltungstipps an die Hand oder lesen bei negativen Urteilen zwischen den Zeilen, wie es mit der Steuerersparnis doch klappen könnte. Mit TAXMAN verpassen Sie also keinen der vielen Steuertipps 2016.