Thema des Monats: Geplanter Kauf einer Photovoltaikanlage bringt für 2014 tausende Euro Steuererstattung

Bereits mit der bloßen Planung des Kaufs einer Photovoltaikanlage kann sich ein Steuerzahler für 2014 tausende Euro Steuererstattung sichern. Das Zauberwort lautet "Investitionsabzugsbetrag".
Spielen Sie mit dem Gedanken, sich in den nächsten drei Jahren eine Photovoltaikanlage auf das Dach Ihres Eigenheims installieren zu lassen? Wenn ja, können Sie sich bereits im Steuerbescheid 2014 – im Jahr der Planung – mehrere tausend Euro Steuererstattung sichern. Das Zauberwort lautet „Investitionsabzugsbetrag“.
Soll der erzeugte Strom später gegen Vergütung ins Netz eines Strombetreibers eingespeist werden, sind Sie in den Augen des Finanzamts ein gewerblicher Unternehmer. Und als Unternehmer haben Sie steuerliche Privilegien. Eines davon ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG.
Nach dieser Vorschrift dürfen Sie bereits im Jahr der Planung des Kaufs 40% des voraussichtlichen Kaufpreises der Photovoltaikanlage als steuermindernde Betriebsausgabe geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Installation innerhalb der nächsten drei Jahre erfolgen soll.
Tipp:
Sie müssen zwar keine fixe Bestellung nachweisen. Doch das Finanzamt möchte schon plausible Beweise von Ihnen sehen, die den geplanten Kauf einer Photovoltaikanlage untermauern. Ein Nachweis wären beispielsweise bereits erste Ausgaben (z.B. für einen Gutachter oder für einen Architekten). Denkbar als Nachweis für die Kaufabsicht wäre aber auch eine schriftliche Finanzierungszusage von der Bank.
Beispiel 1
Sie planen den Kauf einer Photovoltaikanlage im Jahr 2016. Die Anlage wird voraussichtlich 20.000 Euro zzgl. 3.800 Euro Umsatzsteuer kosten. Ein Gutachter hat Ihnen bereits bestätigt, dass das Dach Ihres Eigenheims für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist. Dafür mussten Sie 200 Euro bezahlen. Ihr zu versteuerndes Einkommen als Verheirateter beträgt 2014 60.000 Euro.
Zu versteuerndes Einkommen 2014 | 60.000 Euro |
Steuerlast nach Splittingtarif (Ehegattentarif) 2014 | 11.727 Euro |
Investitionsabzugsbetrag (Nettobetrag 20.000 Euro x 40%) | 8.000 Euro |
Kosten für Architekten | 200 Euro |
Zu versteuerndes Einkommen 2014 neu | 51.800 Euro |
Steuerlast nach Splittingtarif (Ehegattentarif) 2014 neu | 9.081 Euro |
Steuerersparnis 2014 durch Investitionsabzugsbetrag | 2.646 Euro |
Fazit: Die reine Planung, eine Photovoltaikanlage zu kaufen, bringt Ihnen also im Steuerbescheid 2014 eine hübsche Steuerentlastung von 2.646 Euro.
Erfolgt kein Kauf, drohen Nachzahlungszinsen
Der Abzug eines Investitionsabzugsbetrags macht aber nur dann Sinn, wenn Sie tatsächlich den Kauf einer Photovoltaikanlage vorhaben. Denn wollen Sie sich nur den nächsten Urlaub mit der Steuererstattung finanzieren und kaufen die Photovoltaikanlage innerhalb der nächsten drei Jahre nicht, ändert das Finanzamt rückwirkend den Steuerbescheid 2014 und fordert die durch den Investitionsabzugsbetrag gesparten Steuern wieder zurück. Außerdem werden rückwirkend ab dem 1.4.2016 Zinsen von 0,5% pro Monat auf den Rückzahlungsbetrag fällig.
Beispiel 2
Sachverhalte wie in Beispiel 1, Sie kaufen die Photovoltaikanlage aber wider Erwarten bis Ende 2017 nicht. Würde das Finanzamt Mitte 2018 den Steuerbescheid 2014 rückwirkend ändern, müssten Sie die Steuerersparnis 2014 in Höhe von 2.646 Euro ans Finanzamt zurückzahlen. Zusätzlich müssten Sie Nachzahlungszinsen in Höhe von 351 Euro ans Finanzamt überweisen.
So beantragen Sie den Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Kauf der Photovoltaikanlage
Den Investitionsabzugsbetrag beantragen Sie in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung, indem Sie bei den Einnahmen 0,00 Euro eintragen und bei den Betriebsausgaben 40% des voraussichtlichen Kaufpreises der Photovoltaikanlage. Bei Nutzung der Steuersoftware TAXMAN 2015 oder QuickSteuer 2015 müssen Sie auf „Meine Zentrale“ klicken und dort bei „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ einen Haken setzen. Sie werden dann automatisch angeleitet, wie Sie den Investitionsabzugsbetrag geltend machen können.
Tipp
In der Bibliothek der Steuersoftware TAXMAN 2015 und QuickSteuer 2015 finden Sie im Steuerplaner das Sonderkapitel „Fotovoltaikanlage: Steuer-1x1 von der Bestellung bis zum Betrieb der Anlage“. In diesem Kapitel erfahren Sie alle steuerlichen Details rund um Ihre (geplante) Photovoltaikanlage.