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Voraussetzungen des Teileinkünfteverfahrens auf Gewinnausschüttungen

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Besteuerung der Gewinnausschüttung mit der Abgeltungsteuer

Sind Sie als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt und erhalten eine Gewinnausschüttung, muss die GmbH die 25%ige Abgeltungsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. Damit ist die Sache für Sie erledigt. Sie müssen die erhaltene Gewinnausschüttung nicht mehr in der Anlage KAP-BET zur Einkommensteuererklärung erfassen. Einziges Manko: Haben Sie den Kauf der GmbH-Beteiligung fremdfinanziert und haben im Jahr des Erhalts der Gewinnausschüttung noch Zinsen an die Bank bezahlt, sind diese bei der Abgeltungsteuer nicht als Werbungskosten abziehbar.

Beispiel: Sie sind zu 100% an einer GmbH beteiligt und erhielten eine Gewinnausschüttung in Höhe von 50.000 Euro. Ihr persönlicher Einkommensteuersatz beträgt 35%. Den Kauf des GmbH-Anteils haben mittels eines Bankdarlehens finanziert. Dafür sind Ihnen  Schuldzinsen in Höhe von 15.000 Euro angefallen. 

Folge: Die GmbH führt auf die Gewinnausschüttung 25% Abgeltungsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ans Finanzamt ab. Werbungskosten sind nicht abziehbar. Deshalb ist die Sache mit der Gewinnausschüttung für Sie aus steuerlicher Sicht erledigt.
 

Besteuerung der Gewinnausschüttung nach dem Teileinkünfteverfahren

Es gibt jedoch eine Ausnahme zur Abgeltungsteuer. Sind die folgenden Voraussetzungen erfüllt, besteuert das Finanzamt nur 60% der Gewinnausschüttung mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und lässt 60% Werbungskosten zum Abzug zu (= Teileinkünfteverfahren nach § 32d Abs. Satz 1 Nr. 3a und Nr. 3b EStG):

  1. Sie sind zu mindestens 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt oder
  2. Sie sind zu mindestens 1% an der Kapitalgesellschaft beteiligt und beruflich

Praxis-Tipp: Nach einer Gesetzesanpassung ist es bei der zweiten Alternative notwendig, dass Sie durch die berufliche Tätigkeit maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit der GmbH nehmen können.

Beispielrechnung Teileinkünfteverfahren

Sie sind zu 100% an der XY-GmbH beteiligt und erhalten eine Gewinnausschüttung von 20.000 Euro. Da Sie den Kauf des GmbH-Anteils fremdfinanziert haben, mussten Sie 10.000 Euro Schuldzinsen an die Bank bezahlen. Ihr persönlicher Einkommensteuersatz beträgt 35%.

 

Besteuerung mit Abgeltungsteuer

Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren

Gewinnausschüttung

20.000 Euro

20.000 Euro

Werbungskosten

0 Euro

-10.000 Euro

= zu versteuernde Gewinnausschüttung

20.000 Euro

6.000 Euro (10.000 Euro x 60%)

Streuerlast inklusive Solidaritätszuschlag

5.275 Euro

2.215,50 Euro

Fazit: Es lohnt sich also auf jeden Fall für Sie, das Teileinkünfteverfahren in Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung zu beantragen. Sie erfüllen die Voraussetzungen zum Teileinkünfteverfahren, weil Sie zu mindestens 25% an der ausschüttenden GmbH beteiligt sind. 

Wann ist das Teileinkünfteverfahren nicht möglich?

Für das Teileinkünfteverfahren müssen Sie unternehmerischen Einfluss auf das Unternehmen haben. Sie sind beispielsweise zu 5% an einer GmbH beteiligt und gleichzeitig dort als Sekretär tätig. Sie erhalten von der GmbH eine Gewinnausschüttung in Höhe von 5.000 Euro. Für den Kauf des Anteils haben Sie ein Darlehen aufgenommen und zahlen dafür 2.500 Euro Zinsen an die Bank. In diesem Fall können Sie das Teileinkünfteverfahren leider nicht beantragen. Denn es fehlt Ihnen der maßgeblichen unternehmerischen Einflussnahme auf die wirtschaftliche Tätigkeit der GmbH.

Hinweis: Damit das Finanzamt für Gewinnausschüttungen die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren durchführt, muss der Antrag zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt in Anlage KAP gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht mehr möglich.

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