Zurück zur Übersicht

Was muss ich bei Abgabe der Steuererklärung beachten?

Bei der Abgabe der Steuererklärung müssen Sie einige elementare Grundregeln beachten, damit Sie Ihre Ziel – nämlich die optimale Steuerentlastung – beim Finanzamt durchsetzen können. Neben der rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung, sollten Sie vorab klären, ob sich das Finanzamt mit einer Papiersteuererklärung zufrieden gibt oder ob die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung ein Muss für Sie ist.

Die Steuersoftware für Ihre Steuererklärung 2022

Die Steuersoftware für Ihre Steuererklärung 2022

nur 34,90 €

Jetzt bestellen

Abgabe der Steuererklärung in Papier oder per ELSTER?

Sobald Sie dem Finanzamt nur einen Euro aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit erklären, egal ob Gewinn oder Verlust, pocht es auf Abgabe einer elektronischen Steuererklärung. Reichen Sie die Steuererklärung trotz Gewinneinkünften in Papierform ein, gilt die Erklärung als nicht eingegangen. Zur elektronischen Übermittlung sind also auch diejenigen verpflichtet, die sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach ihres Eigenheims installieren lassen und den gewonnenen Strom gegen Vergütung (= gewerblich) ins Netz eines Stromanbieters einspeisen. Dasselbe gilt für Kapitalanleger, die in einen geschlossenen Fonds (= gewerblich) investieren.

  • Ausnahme: Haben Sie weder Computer, noch Onlineanschluss und auch keinen Steuerberater, können Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen, dass Sie das Finanzamt aus Billigkeitsgründen trotz Gewinneinkünften weiterhin eine Papiersteuererklärung abgeben lässt (§ 152 Abs. 8 Abgabenordnung). 
  • TAXMAN: Erzielen Sie gewerbliche Einkünfte, empfiehlt sich die Abgabe der Steuererklärung über die Steuersoftware TAXMAN. Haben Sie alles ausgefüllt, können Sie Ihre Steuererklärung per Knopfdruck bequem elektronisch übermitteln. 

Vorsicht bei Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung

Sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, geben aber trotzdem eine ab, müssen Sie zwei Stolpersteine beachten:

  • Sie haben nur vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs Zeit für die Abgabe einer Steuererklärung. Die freiwillige Steuererklärung 2012 muss spätestens bis 2.1.2017 im Briefkasten des Finanzamts landen. Bei einer Verspätung wird die Erklärung vom Finanzamt nicht mehr bearbeitet.
  • Bei elektronischer Abgabe der Steuererklärung per ELSTER müssen Sie nicht nur die Steuererklärung 2012 spätestens bis 2.1.2017 übermitteln. Auch die komprimierte Steuererklärung in Papier mit Ihrer Unterschrift muss bis zum Ablauf des 2.1.2017 beim Finanzamt eingehen. Wer die Erklärung auf den letzten Drücker abgibt, sollte die komprimierte Erklärung ans Finanzamt faxen oder persönlich im Briefkasten des Finanzamts einwerfen.

Lukrative Geldanlage beim Finanzamt

Winkt für ein Steuerjahr eine Steuererstattung, Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und brauchen das Geld nicht sofort, sollten Sie die Steuererklärung so spät wie möglich beim Finanzamt einreichen. Denn es winken ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahrs Erstattungszinsen von 0,5% pro Monat. Ein Zinssatz, von dem Kapitalanleger bei Banken nur träumen können.

Beispiel: 

Die Abgabe der Steuererklärung 2012 planen Sie am letzten Tag der Frist – also am 2.1.2017. Würde Ihnen der Steuerbescheid 2012 am 4.4.2017 mit einer Steuererstattung von 2.000 Euro zugehen, können Sie sich zusätzlich über folgende Erstattungszinsen freuen. 

Steuererstattung 2012

2.000 Euro

Beginn Zinslauf

1.4.2014

Zinsende

April 2017

Zinsmonate

37 Monate

Zinssatz (37 Monate x 0,5%/Monat)

18,5%

Erstattungszinsen

370 Euro

Fazit: Das Finanzamt erstattet Ihnen wegen der späten Abgabe Ihrer freiwilligen Steuererklärung also 2.370 Euro. Bei der Bank hätten Sie keinen Cent Zinsen bekommen, hätten Sie die Steuererstattung bereits früher beantragt und aufs Sparbuch gelegt. 

Nachzahlungszinsen durch frühzeitige Abgabe einer Steuererklärung vermeiden

Erwarten Sie dagegen Steuernachzahlungen für ein Steuerjahr, muss die Abgabe der Steuererklärung so getimt sein, dass der Steuerbescheid für dieses Jahr nicht später als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahrs vom Finanzamt verschickt wird. Denn hier gilt dasselbe Prinzip wie bei den Erstattungszinsen. Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres wird es teuer. Dann verlangt das Finanzamt für Steuernachzahlungen zusätzlich 0,5% Nachzahlungszinsen pro Monat. 

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?0
Jetzt bestellen

Starten Sie jetzt durch mit TAXMAN

  • Keine lästigen Steuerformulare, kein umständliches Behördendeutsch
  • Sicher dank lokaler Datenhaltung und ELSTER-Ansicht
  • Umfangreichste Hilfe seiner Klasse