Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Normalerweise haben private Ausgaben in Ihrer Steuererklärung nichts zu suchen. Eine Ausnahme bilden hier jedoch außergewöhnliche Belastungen. Entstehen Ihnen in außergewöhnlichen Lebenssituationen Ausgaben, die der Mehrzahl an Steuerzahlern nicht entstehen, beteiligt sich das Finanzamt an diesen Ausgaben. Es gibt zwei verschiedene Formen von außergewöhnlichen Belastungen, für die auch unterschiedliche steuerliche Grundsätze gelten.
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen sind steuersparend abziehbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Außergewöhnlichkeit: Außergewöhnlich sind Ausgaben, die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands nicht entstehen.
- Zwangsläufigkeit: Zwangsläufig sind Ausgaben, wenn Sie sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können.
Als allgemeine außergewöhnliche Belastungen können Sie nach dieser Definition unter anderem für folgende Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen:
- Zuzahlungen zu medizinischen Behandlungen
- Zuzahlungen zu Brille oder Kontaktlinsen
- Ausgaben für medizinisch verordnete Arzneimittel
- Zuzahlungen zum Zahnersatz
- Kosten für künstliche Befruchtung
- Beerdigungskosten, wenn Erbe zur Bezahlung der Beerdigung nicht ausreicht
- Pflegekosten
- Augen-Laser-OP
- Wiederbeschaffung von Hausrat nach Naturkatastrophe
Damit das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen zum Abzug zulässt, sollten Sie die medizinische Notwendigkeit Ihrer Ausgaben durch ein amtsärztliches Attest nachweisen. In einigen Fällen fordert das Finanzamt sogar, dass das Attest oder Gutachten vor der medizinischen Maßnahme eingeholt werden muss.
Zumutbare Eigenbelastung bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen
Leider kommt es immer wieder vor, dass sich im Steuerbescheid kein Cent Ihrer außergewöhnlichen Belastungen steuersparend auswirkt. Das liegt an der zumutbaren Eigenbelastung, die das Finanzamt je nach Höhe Ihrer Einkünfte und je nach Ihrem Familienstand ermittelt.
Gesamtbetrag der Einkünfte | bis 15.340,00 € | 15.340,00 € bis 51.130,00 € | über 51.130,00 € |
ohne Kinder und Besteuerung nach Grundtabelle | 5 % | 6 % | 7 % |
ohne Kinder und Besteuerung nach Splittingtabelle | 4 % | 5 % | 6 % |
mit einem Kind oder zwei Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
mit mehr als zwei Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Hinweis: Prozentangabe beziehen sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.
Beispielrechnung außergewöhnliche Belastung
Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und erzielen Einkünfte in Höhe von 60.000 Euro. Ihnen entstehen außergewöhnliche Belastungen für einen Zahnersatz in Höhe von 3.500 Euro. Davon wirkt sich nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung (siehe Tabelle) folgender Betrag steuersparend aus:
Selbst getragene Ausgaben für Zahnersatz | 3.500 Euro | |
- | Zumutbare Eigenbelastung | -1.738,36 Euro |
= | Als außergewöhnliche Belastung abziehbar | 1.762 Euro |
Unser Tipp: In der Bibliothek der Steuersoftware TAXMAN finden Sie viele hilfreiche Beiträge zu der Frage, für welche Ausgaben außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden dürfen. Im Steuerplaner dieser Bibliothek verraten wir Ihnen zusätzlich, wie Sie die zumutbare Eigenbelastung austricksen können.
Außergewöhnliche Belastungen der besonderen Art
Es gibt aber auch außergewöhnliche Belastungen, bei denen das Finanzamt keine zumutbare Eigenbelastung abzieht. Gemeint sind insbesondere folgende Ausgaben:
- Behinderten-Pauschbeträge
- Hinterbliebenen-Pauschbeträge
- Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro für die Pflege von Angehörigen
- Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro für volljährige Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden und auswärtig (nicht im Haushalt der Eltern) leben.
- Unterstützungsleistungen an Kinder, für die es kein Kindergeld mehr gibt oder an Eltern in Höhe von bis zu 9.408 Euro (Höchstbetrag für 2020).
Alle außergewöhnlichen Belastungen angegeben? Nehmen Sie sich für Ihre Steuererklärung am besten die Steuersoftware TAXMAN zu Hilfe. Dann entgehen Ihnen sicherlich keine außergewöhnlichen Belastungen, die Sie noch angeben könnten.