Wie kann ich mit Spenden Steuer sparen?

Spenden sind Ausgaben, die Sie freiwillig und unentgeltlich zur Förderung bestimmter Zwecke leisten. Und obwohl Spenden ja meist reine Privatsache sind, beteiligt sich das Finanzamt. Da Sie mit Spenden Ihre Steuer drücken können, erwartet das Finanzamt, dass Sie besondere Voraussetzungen erfüllen.
Spenden & Steuer: Steuerersparnis bei „klassischen“ Spenden
Mit klassischen Spenden erreichen Sie die Minderung Ihrer Steuer durch einen Sonderausgabenabzug. Begünstigt sind Spenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, an inländische öffentliche Dienststellen und an gemeinnützige Körperschaften für folgende klassischen Zwecke:
- Mildtätige Zwecke
- Kirchliche Zwecke
- Religiöse Zwecke
- Wissenschaftliche Zwecke
- Gemeinnützige Zwecke
Der Sonderausgabenabzug ist auf 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt. Überschreiten Ihre Spenden diesen Höchstbetrag, sind die übersteigenden Spenden für die Steuer nicht verloren. Das Finanzamt ermittelt einen Spendenvortrag. Mit diesem Vortrag der Spenden können Sie im Folgejahr Ihre Steuer mindern.
Beispiel:
Sie sind Rentner. Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 12.000 Euro. Da Sie geerbt haben, spenden Sie 5.000 Euro für gemeinnützige Zwecke.
Folge: Die Spenden wirken sich im Jahr der Spendenzahlung in folgender Höhe Steuer sparend aus:
Sonderausgabenabzug im Spendenjahr | 2.400 Euro (Gesamtbetrag der Einkünfte 12.000 Euro x 20%) |
Spendenvortrag | 2.600 Euro (nicht verbrauchte Spenden können die Steuer in den folgenden Jahren mindern) |
Spenden & Steuer: Spenden an Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen
Bei Spenden an politische Parteien und freie Wählervereinigungen können Sie pro Person bis zu 3.300 Euro absetzen. Von der Hälfte (1.650 Euro) bekommen Sie die Hälfte als Steuererstattung zurück (825 Euro), die andere Hälfte können Sie als Sonderausgaben absetzen.
Beispiel:
Sie sind ledig und spenden 2.000 Euro an eine politische Partei. Diese Spenden wirken sich folgendermaßen auf Ihre Steuer aus:
Steueranrechnung (= Abzug der Spende von ermittelter Steuer) | 825 Euro (2.000 Euro x 50% = 1.000 Euro, aber maximal 825 Euro) |
Sonderausgabenabzug | 350 Euro (verbraucht sind durch die Steueranrechnung 1.650 Euro; 1.650 Euro x 50% - siehe Steueranrechnung) |
Noch Fragen zur Steuer-Ersparnis durch Spenden?
Wenn Sie bei Ihrer Steuererklärung eine smarte Steuersoftware wie TAXMAN einsetzen, wird die Angabe der Spenden kinderleicht.
Spenden & Steuer: Spendenbescheinigung
Leisten Sie Spenden, können Sie damit Ihre Steuer nur dann mindern, wenn Sie dem Finanzamt Zuwendungsbescheinigungen im Original vorlegen. Die Vorlage solcher Bescheinigungen ist bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung per ELSTER natürlich kontraproduktiv. Schließlich möchte man ja weg von der Papiersteuererklärungen und Papiernachweisen. Deshalb wurde im "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" klargestellt, dass ab dem Steuerjahr 2017 mit der Steuererklärung keine Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigung) mehr vorgelegt werden müssen. Die Zuwendungsbescheinigungen sind allerdings aufzubewahren, weil das Finanzamt diese noch anfordern kann. Sie können diese Zuwendungsbescheinigung beim Spendenempfänger beantragen, oder ihn bitten, sie direkt elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln.
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis 200 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis, beispielsweise in Form eines Kontoauszugs.