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Bis zu welcher Monatsrente zahle ich keine Steuer auf Rente?

Das Bundesfinanzministerium hat eine Übersicht erstellt, bis zu welcher Jahresbruttorente Rentner ohne weitere Nebeneinkünfte keine Steuer auf die Rente befürchten müssen.

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Bis zu welcher Monatsrente sind keine Steuer auf Rente fällig?

Rund dreieinhalb Millionen Rentner bittet das Finanzamt bereits zur Kasse. Obwohl sie nicht gerade üppige Renten beziehen, fordert das Finanzamt Steuer auf Rente. Tendenz steigend, wie das Bundesfinanzministerium im Februar 2015 in einer Online-Meldung mitgeteilt hat. Bis zu welcher Bruttorente keine Steuer auf Rente anfällt, hängt davon ab, wie hoch ihre Bruttorente war und in welchem Jahr der Rentenbeginn lag.

Die folgende Übersicht zu den maximalen Bruttorenten gilt nur, wenn ein Rentner außer seiner gesetzlichen Rente keinerlei weitere steuerpflichtigen Einkünfte erzielt, die in der Einkommensteuererklärung zu erfassen sind.

 

Jahr des Rentenbeginns

 

2012

2013

2014

2015

Bruttojahresrente

15.289

14.972

14.617

14.287

Bruttomonatsrente

1.274

1.248

1.218

1.191

Besteuerungsanteil (abhängig vom Jahr des Rentenbeginns)

64%

66%

68%

70%

Rentenfreibetrag

5.183

4.900

4.582

4.287

Steuerpflichtiger Teil der Rente

10.106

10.072

10.035

10.000

abzgl. Werbungskostenpauschbetrag

-102

-102

-102

-102

abzgl. Sonderausgabenpauschbetrag

-36

-36

-36

-36

abzgl. Vorsorgeaufwendungen (von der Bruttorente einbehaltene Kranken- und Pflegeversicherung)

-1.614

-1.580

-1.543

-1.508

Zu versteuerndes Einkommen

8.354

8.354

8.354

8.354

Bei zusammenveranlagten Ehegatten und bei zusammenveranlagten Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verdoppeln sich die Beträge dieser Tabelle.

Vorsicht beim Thema "Steuer auf Rente"

Diese Aufstellung des BMF hinkt ein wenig, weil in den Vorjahren die Grundfreibeträge eigentlich unter 8.354 Euro lagen. Wir haben das Bundesfinanzministerium um Stellungnahme gebeten. Liegt diese vor, informieren wir Sie.

Auch bei Nebeneinkünften muss die Steuer auf Rente nicht horrend sein

Liegt Ihre Bruttorente über den in der Tabelle genannten Beträgen oder haben Sie steuerpflichtige Nebeneinkünfte (z.B. Vermietungseinkünfte, Einkünfte als Angestellter oder als Selbständiger), bedeutet das noch lange nicht, dass Sie auch wirklich Steuer auf die Rente zahlen müssen. Ihnen stehen als Rentner nämlich zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie die Steuer auf Rente gezielt auf null Euro reduzieren können. 

Möglichst geringe Steuer auf Rente dank Steuersoftware

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