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Lohnt es sich, ein Steuererklärungsprogramm zu kaufen?

Ob freiwillig oder verpflichtet - jährlich quälen sich viele Steuerzahler durch die Erstellung ihrer Steuererklärung. Viele wollen sich das Geld für den Steuerberater sparen und die Steuererklärung selber machen. Das Finanzamt stellt dafür die kostenlose Steuersoftware ELSTER zur Verfügung, aber es gibt auch zahlreiche andere Lösungen am Markt. Von einem Steuererklärungsprogramm können Sie sich sehr gut bei der Steuererklärung unterstützen lassen. Wir zeigen Ihnen, warum es sich lohnt in ein Steuererklärungsprogramm statt in ELSTER zu investieren.

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Steuererklärungsprogramm vs. ELSTER

Sie überlegen, ob Sie für Ihre Steuererklärung einfach das ELSTER-Programm vom Finanzamt nutzen? Immerhin ist diese Finanzamts-Steuersoftware kostenlos und die offizielle Lösung der Finanzbehörde. Und selbstverständlich können Sie mit ELSTER eine gesetzeskonforme Steuererklärung erstellen. Um gut mit ELSTER arbeiten zu können, sollten Sie jedoch Steuererfahrung mitbringen, denn die Software bietet kaum Hilfestellung und ist für Steuerlaien nicht unbedingt verständlich.

Der Unterschied zwischen ELSTER und einem Steuererklärungsprogramm liegt darin, dass ELSTER eine neutrale Oberfläche zur Dateneingabe bietet, denn das Finanzamt hat natürlich kein Interesse daran, Ihnen Tipps zu geben. ELSTER liefert Ihnen einfach die Formulare vom Finanzamt in einer elektronischen Fassung. Zwar gibt es praktische Zusatzfunktionen wie die Plausibilitätsprüfung, die Sie vor fehlenden Angaben warnt, sonst erhalten Sie aber wenig Hilfe. Ein kostenpflichtiges Steuererklärungsprogramm leistet mehr: z.B. Erklärungen, Steuer-Spar-Tipps und Infos, mit denen Sie eine höhere Steuererstattung anvisieren können.

Steuererklärungsprogramm: verständlicher als ELSTER

Der zweite große Service den ein kostenpflichtiges Programm Ihnen bietet: Es übersetzt die behördlichen Formulare in einfache Fragen und Ihre Antworten zurück ins Formular. Wenn die Fragen in den Steuerformularen Ihnen häufig Kopfzerbrechen bereiten, weil sie in unverständlichen Amts-Deutsch formuliert sind, schafft ein Steuererklärungsprogramm Abhilfe. Die Steuersoftware führt Sie im Interviewmodus Schritt für Schritt durch die Erklärung und übernimmt dabei das Ausfüllen der Formulare für Sie.

Zudem bietet das Steuererklärungsprogramm eine klare Nutzeroberfläche mit anwenderfreundlicher Menüführung. So verlieren Sie sich nicht im Paragraphen-Dschungel, sondern behalten bei Ihrer Steuererklärung den Durchblick. Gute Software bietet Ihnen außerdem jederzeit weiterführende Informationen und Tipps, wie Sie die Erklärung am besten ausfüllen und rechnet Ihnen die voraussichtliche Erstattung aus. Bevor Sie die Steuererklärung abschicken, warnt die Software Sie vor fehlenden, oder unplausiblen Angaben.

Zur Übermittlung nutzen die meisten Steuersoftwareanbieter übrigens auch die ELSTER-Schnittstelle: für das Finanzamt ist also egal, womit Sie Ihre Steuererklärung erstellen. Wollen Sie Ihre Daten nicht online verschicken, können Sie die fertige Steuererklärung auch ausdrucken und ganz klassisch per Post schicken.

Steuererklärungsprogramm oder ELSTER?
ELSTER ist zwar kostenlos, kostet Sie aber Nerven und im schlimmsten Fall auch Geld, weil Sie beim Erstellen der Steuererklärung keinerlei Hilfe erhalten. Ein kostenpflichtiges Steuerprogramm kostet Sie zwar ein bisschen Geld, schont aber Ihre Nerven. TIPP: die Kosten für die Software können Sie von der Steuer absetzen!

Steuererklärungsprogramm TAXMAN

TAXMAN gehört zu den besonders umfangreichen Steuererklärungsprogrammen. Zum Kauf der Software erhalten Sie ein Steuerhandbuch und den Zugang zu einer umfassenden Onlinebibliothek. Wer also wirklich das allermeiste aus seiner Erstattung rausholen möchte, findet bei TAXMAN auf alle Fragen eine Antwort. Der Steuerplaner hilft Ihnen außerdem auch im laufenden Steuerjahr Entscheidungen zu treffen.

TAXMAN läuft außerdem noch lokal auf Ihrem eigenen Rechner, auch Ihre persönlichen Angaben in der Steuererklärung werden also nur lokal gespeichert. ELSTER wird es hingegen ab dem Steuerjahr 2020 nur noch als Onlineversion geben.

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