Steuererklärung 2014: Besondere Steuerspartipps in Kurzform

Die Steuersoftware TAXMAN 2015 und QuickSteuer 2015 erhalten effektive Tipps und Tricks für die Einkommensteuererklärung 2014.
Steuertipps
Sitzen Sie gerade an Ihrer Steuererklärung für 2014? Dann profitieren Sie von zahlreichen Steuervergünstigungen. Das Problem ist nur, wie erfahren Sie, welche Steuerstrategien sich für Sie anbieten. Die Finanzamts-Software ELSTER bietet diesen Service nicht. Nutzen Sie dagegen die Steuersoftware TAXMAN 2015 oder QuickSteuer 2015 finden Sie unter anderem folgende Tipps und Tricks.
Kein geldwerter Vorteil für „Werkstattwagen“
Haben Sie einen Dienstwagen genutzt, der statt Rücksitzen Regale oder eine Transportfläche hat, eignet sich so ein Fahrzeug regelmäßig nicht für Privatfahrten (FG Niedersachsen, Urteil v. 13.3.2013, Az. 4 K 302/11). Mussten Sie für ein solches Fahrzeug in 2014 für Privatfahren einen geldwerten Vorteil versteuern, können Sie bei Abgabe Ihrer Steuererklärung 2014 beantragen, dass diese Besteuerung rückgängig gemacht wird.
Werbungskosten für Prozesskosten bei Rentenstreit
Zwar werden Renten meist nicht in voller Höhe besteuert. Führt ein Rentner jedoch einen Rentenstreit und muss vor Gericht ziehen, muss das Finanzamt die vollen Ausgaben des Rentners als Werbungskosten zum Abzug zulassen und nicht nur in der prozentualen Höhe, mit der auch die Renten besteuert werden (FG Niedersachsen, Urteil v. 24.7.2013, Az. 9 K 134/12).
Generell Kindergeld für verheiratete Kinder
Heiratet Ihr Kind und erfüllt ansonsten alle Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch, muss die Familienkasse Kindergeld ausbezahlen. Wie viel Ihr Kind oder sein Ehegatten verdient, interessiert nicht mehr (Wegfall der Mangelfall-Berechnung; BFH Urteil v. 17.10.2013, Az. III R 22/13). Ihnen stehen dann auch alle anderen steuerlichen Vergünstigungen für dieses Kind zu.