Was kann ich von der Steuer absetzen?

Zuletzt aktualisiert am
9.2.2026
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Natee Meepian via Getty Images

Das Schönste an der Steuererklärung ist zweifelsfrei die Rückerstattung. Doch leider funktioniert das Absetzen der Steuer nicht immer so, wie man sich das vorstellt. So erhalten viele Steuerzahler eine geringere Rückerstattung, als ihnen zusteht. Ein Grund dafür ist, dass nicht genau wissen, wo überall eine Rückerstattung über die Steuererklärung möglich ist. Dabei ist das Grundprinzip recht einfach. Wir zeigen Ihnen an einigen Beispielen, was Sie von der Steuer absetzen können, um Geld zu sparen.

Warum Sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen können: Das Grundprinzip der Rückerstattung

Die Rückerstattung ist eines der wohl wichtigsten Elemente der Steuererklärung. Gelegentlich ist es schwer, ein System dahinter zu erkennen, was man von der Steuer absetzen kann und was nicht. Dennoch enthält die Rückerstattung eine Vielzahl politischer und sozialer Erwägungen. Letztendlich möchte der Gesetzgeber über das Absetzen der Steuer bestimmten Personengruppen eine geringere Steuerbelastung ermöglichen.

Das können beispielsweise Familien mit Kindern sein oder Menschen mit geringerem Einkommen. Oder sie unterstützt diejenigen, die weiter entfernt von ihrem Arbeitsplatz leben und die Anfahrtskosten von der Steuer absetzen dürfen. Das bedeutet also: Durch das Absetzen der Steuer wird eine recht hohe Steuerlast reduziert und es entstehen finanzielle Impulse.

Unsere Tipps, was Sie von der Steuer absetzen können – auf zur Rückerstattung!

Was man alles von der Steuer absetzen kann, ist eine Wissenschaft für sich. Damit Sie aber schon mal im Großen und Ganzen Bescheid wissen, was Sie angeben können, haben wir ein paar gängige Beispiele für Sie zusammengestellt.

Werbungskosten

Lassen Sie sich von dem Wort „Werbungskosten“ nicht in die Irre führen. Es geht hierbei nicht um „Werbung“ im engeren Sinne. Vielmehr sind Ihre Ausgaben gemeint, mit denen Sie um Ihre Einkommensquelle„werben“. Diese Kosten zur Sicherstellung Ihrer Einnahmen können Sie von der Steuer absetzen. Hierzu gehören:

  • Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit: Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich auch „Pendlerpauschale“) erlaubt Ihnen, pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer Ihres Arbeitswegs 0,38 € von der Steuer abzusetzen. Liegt Ihr Arbeitsplatz nicht zufällig direkt nebenan, können hier bedeutsame Summen entstehen. Aber aufgepasst: Gezählt wird der einfache Weg – und zwar der kürzeste Weg, der möglich ist.
  • Arbeitsmittel: Hilfsmittel, die Sie ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung Ihrer Arbeit nutzen und die Sie nicht erstattet bekommen, lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierzu gehören u.a.: Schreibwaren, Aktentaschen, Werkzeuge, Berufskleidung, z.T. auch Computer, die Sie verpflichtend für Ihre Arbeit anschaffen mussten. Nutzen Sie die Gegenstände überwiegend privat, können Sie sie nicht von der Steuer absetzen.
  • Arbeitszimmer: Einen Raum in Ihrer Wohnung als Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, geht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der volle Abzug ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist oder Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht für die gesamte Arbeitszeit einen Arbeitsplatz anbieten kann, z.B. ein Büro zur Unterrichtsvorbereitung bei Lehrern. Arbeiten Sie auf eigenen Wunsch im Homeoffice, obwohl Sie im Unternehmen ein Arbeitsplatz zur Verfügung haben, können Sie seit 2023 die Home-Office-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1260 €) nutzen.
  • Bewerbungen: Gehen Sie auf Stellensuche, können Sie Ihre Aufwände von der Steuer absetzen: Kosten für Bewerbungsfotos, Mappen, Versand, Anreise zum Vorstellungsgespräch, etc.

Selbstverständlich gibt es noch einige andere Arten von Werbungskosten, die sich von der Steuer absetzen lassen. Eine genauere Übersicht finden Sie auf steuern.de.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hatten Sie während des Steuerjahrs Handwerker im Haus oder haben Sie im Haushalt Unterstützung durch eine Reinigungskraft? Solche Kosten fallen in die Kategorie „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. 20 % dieser Kosten können Sie von der Steuer absetzen – bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 € in einem Jahr.

Sonderausgaben

Zu den Sonderausgaben gehören einige Arten von Kosten, die Sie aus privatem Interesse heraus auf sich genommen haben. Als Sonderausgaben können Sie z.B. Ihre Ausgaben für folgende Zwecke von der Steuer absetzen: Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, u.a. Genauere Infos finden Sie auf steuern.de.

Außergewöhnliche Belastungen

Bestimmte Kosten fallen in die Kategorie der „Außergewöhnlichen Belastungen“. Wenn bestimmte Ausgaben zwangsläufig entstehen, die Sie im Normalfall nicht hätten, können Sie diese Kosten in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Dafür muss aber der Betrag der zumutbaren Belastungen überschritten sein, der sich im Verhältnis zu Ihrem Einkommen berechnet. Auch für die Kategorie der „Außergewöhnlichen Belastungen“, die sich von der Steuer absetzen lassen, gibt es zahlreiche Beispiele. Hier eine Auswahl: Fahrkosten für Menschen mit Behinderung, Unterbringung in einem Pflegeheim, Krankheitskosten, Bestattungskosten, die das erhaltene Erbe übersteigen, etc. Weitere Beispiele und genauere Infos zur Berechnung können Sie auf steuern.de nachlesen.

Steuersoftware: Steuer absetzen ganz bequem

In unserer kurzen Übersicht konnten wir nicht alles aufzählen, was Sie von der Steuer absetzen können. Wollen Sie nichts Wichtiges vergessen, sollten Sie eine Steuersoftware nutzen. Z.B. kann TAXMAN Sie darin unterstützen, herauszufinden, was Sie von der Steuer absetzen können. Mit hilfreichen Interviewfragen, Steuertipps und den Infos im umfangreichen Wissens-Center bietet das Programm Ihnen eine gute Beratung für Ihre Steuererklärung.