Welche Formulare brauche ich für die Steuererklärung?

Zu Beginn des neuen Jahres ist es wieder soweit - die Steuererklärung wird angegangen. Doch angesichts vieler unterschiedlicher Formulare stellen Sie sich die Frage: Welche Anlagen benötige ich eigentlich für meinen Steuerfall? Wir geben Ihnen einen Überblick zu den einzelnen Anlagen und deren Bedeutung. Und mit unserem Praxistipp können Sie die Frage der Formular-Auswahl ganz einfach lösen.
Für die Einkommensteuererklärung stellt das Finanzamt je nach Einkunftsart die passenden Formulare bereit. Fest steht schon mal, dass Sie für Ihre Steuererklärung den sogenannten Mantelbogen ausfüllen müssen. Doch welche weiteren Anlagen benötigen Sie für Ihren Steuerfall und wofür stehen die Abkürzungen bei den Anlagen? Auch gibt es einige neue Formulare, die in den Vorjahren im Mantelbogen enthalten waren.
Starten wir also mit einem kurzen Überblick der wichtigsten Steuererklärungs-Formulare und deren Bedeutung:
- Hauptvordruck EST 1A Einkommensteuererklärung:
Jeder, der eine Steuererklärung abgibt, muss den sogenannten Mantelbogen ausfüllen.
- Anlage Sonderausgaben:
Für Sonderausgaben wie Spenden, Mitgliedsbeiträge, Unterhaltszahlungen
- Anlage außergewöhnliche Belastungen:
Für Kosten, die beispielsweise durch Krankheit, Behinderung, Katastrophen entstehen.
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen:
Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen (Minijob), Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Anlage N:
Für Arbeitnehmer (N = nichtselbständige Arbeit). Für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, Werbungskosten.
- Anlage Vorsorgeaufwand:
Falls Versicherungsbeiträge zur Vorsorgeaufwendungen gezahlt wurden. Beiträge zur Altersvorsorge, gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung
- Anlage AV:
Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10 a EStG. Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen, sog. Riester Verträge
- Anlage KAP
Für Kapitalanleger
- Anlage KAP-BET:
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligungen)
- Anlage KAP-INV:
Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
- Anlage V:
Für Vermieter - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage V FeWo:
Einkünfte aus der Vermietung von Ferienwohnungen
- Anlage Unterhalt:
Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen
- Anlage U:
Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner
- Anlage R:
Für Rentner und Renteneinkünfte
- Anlage R-AV-bAV:
Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen/betriebliche Altersvorsorge
- Anlage SO:
Bei Erzielung sonstiger Einkünfte wie Spekulationsgewinne beim Immobilienkauf, Veräußerung von Kryptowerten.
- Anlage G:
Für Gewerbetreibende (auch für Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen). Nur noch elektronisch übermittelbar.
- Anlage S:
Für Freiberufler und andere Selbstständige nach § 18 EStG. Nur noch elektronisch übermittelbar.
Welches Steuerformular muss ich wählen?
Auf jeden Fall müssen Sie den Hauptvordruck, also den sogenannten Mantelbogen ausfüllen. Der Mantelbogen ist quasi das Herzstück der Steuererklärung. Dort tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein, also Name, Adresse, Steuernummer, etc.
Betrachten Sie dann Ihre berufliche Situation: Arbeiten Sie im Angestelltenverhältnis oder sind Sie freiberuflich tätig bzw. selbständig? Dann können Sie im zweiten Schritt entweder die Anlage N (für Arbeitnehmer:in) oder die Anlage S (für Selbständige) hinzunehmen.
Die ersten Schritte sind dann bereits geschafft. Verfügen Sie jedoch noch weitere Einkommensquellen, beispielsweise aus Vermietung oder Verpachtung, benötigen Sie weitere Anlagen für diese Einträge. Sie sehen, es ist auf den ersten Blick nicht leicht, im Formular-Dschungel den steuerlichen Durchblick zu behalten.
Wo erhalte ich die Formulare für meine Steuererklärung?
Auf der zentralen Homepage des Bundesfinanzministeriums können Sie alle relevanten Steuererklärungsformulare digital abrufen und herunterladen. Die Formulare sind zudem über das ELSTER-Portal der Finanzämter verfügbar. Alternativ können Sie auch die Formularübersicht von steuern.de nutzen. Die Formulare für die aktuelle Steuererklärung 2025 finden Sie schnell unter Lohnsteuerkompakt.
Ein Fazit lässt sich daraus ableiten: Egal, auf welchem Weg Sie sich die Formulare besorgen, Sie haben keine hundertprozentige Gewissheit, dass Sie die richtigen Anlagen ausgefüllt haben.
Es gibt aber weitere, smarte Möglichkeit, wie Sie sich keine Gedanken mehr um die Formulare für Ihre Steuererklärung machen müssen.
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